Auf einer Informationsveranstaltung am Montag (16.04.2018) hatten Prorektor Prof. Hurtado und der Dekan der juristischen Fakultät, Prof. Dr. Götting, gute Neuigkeiten zu verkünden: Die Gespräche zum Erhalt der juristischen Fakultät bis zum 30.09.2020 seien „auf einem sehr guten Weg“.

„Es geht in der Debatte derzeit gar nicht mehr um die Frage, ob die Fakultät geschlossen werden soll. Es geht darum, dass die bereits immatrikulierten Studenten einen für das Berufsleben oder das weitere Studium verwertbaren Abschluss erhalten. Und der muss von einer juristischen Fakultät, nicht von einer philosophischen stammen“, so Christina RUGE, Vorsitzende des RCDS (Ring Christlich-Demokratischer Studenten), und Clemens RITTHALER, Vorsitzender der LHG (Liberale Hochschulgruppe).

„Der FSR Jura macht in der Sache einen großartigen Job. Ohne sein Engagement hätten hunderte Jura-Studenten keinen Ausblick auf den Abschluss, der ihnen zusteht. Wer ein Studium an einer juristischen Fakultät beginnt, der hat ein Recht darauf, es auch dort zu beenden. Dass eine Auflösung der Fakultät noch während des Studiums anstehen könnte, wurde seitens der Uni nicht kommuniziert“, sagt RITTHALER. „Besonders enttäuschend ist, dass sich der StuRa im Senat öffentlich von der Fachschaft Jura distanziert hat, anstatt deren berechtigtes Anliegen zu unterstützen.“, ergänzt Sven KOENIG, Vorstandsmitglied des ELSA Dresden (European Law Student Association).

So gab es auch bei einer Abstimmung des Senats im Januar keine einzige Nein-Stimme beim Beschluss, die juristische Fakultät schon zum 01.09.2018 aufzulösen. Auch sonst hielt sich die Unterstützung seitens studentischer Vertreter in Senat und Stura wohl in sehr engen Grenzen.

„Trotzdem weisen wir den Vorwurf von uns, dass erst studentisches Engagement an den Tag gelegt wurde, als es bereits zu spät war. Bereits im Sommersemester 2016 hatte sich der RCDS im Sächsischen Landtag dafür eingesetzt, dass die Schließung der Juristischen Fakultät noch einmal überdacht werden sollte. Die war bei vielen Parlamentariern auf Zuspruch gestoßen“, so RUGE.

Der RCDS geht in seinen Forderungen noch weiter, als die LHG: „Wir werden das Thema so lange auf die Tagesordnung bringen, bis alle Akteure erkannt haben, dass der Freistaat Sachsen die Juristische Fakultät an der TU Dresden nicht aufgeben darf!“, schließt RUGE.