Wir haben mehrfach den intransparenten Beschluss zur Beitragserhöhung um 9 € durch den StuRa angeprangert. Nachdem wir Druck gemacht haben, wurden immerhin alle Informationen – wenn auch verzögert – geteilt.

Das Ergebnis dieser Entwicklungen wird heute Abend festgestellt. Es ist damit zu rechnen, dass eine Beitragserhöhung um 5€ auf 14,09 € beschlossen wird. Das wäre eine Verdreifachung innerhalb von 10 Jahren. 2016 hatte er noch bei 4,60 € gelegen.

Was ist also der Auslöser für diese massive Erhöhung?
Wir alle können uns an das 9€-Ticket im Jahr 2022 erinnern. Da Studenten das Semesterticket schon bezahlt hatten, konnte man sich den Differenzbetrag zurückerstatten lassen. Allerdings haben nicht alle den notwendigen Antrag gestellt, sodass von insgesamt 1,6 Mio. € ca. 300.000 € übrig geblieben sind. Nach Interpretation des StuRa erloschen mit dem Jahr 2025 alle Ansprüche der Betroffenen, sich das Geld noch zurückzuholen.

Dieses Geld steht dem StuRa zu. Jedoch wurde die Auszahlung des Betrags bis jetzt nicht geklärt. Trotzdem hat der StuRa 250.000 € bereits im Wirtschaftsplan 2025/26 verplant und ein Großteil davon wurde schon ausgegeben, obwohl diese Mittel überhaupt noch nicht zur Verfügung stehen. Statt die unerwarteten Mehreinnahmen zur Entlastung der Studenten zu nutzen, wurden sie nahezu vollständig für zusätzliche Ausgaben verplant. Dafür wurden sogar Rücklagen aufgelöst. Im Wirtschaftsplan 2026/27 ist im Wesentlichen mit gleichen Ausgaben geplant, wobei ein Teil des Fehlbetrags durch die aktuelle Beitragserhöhung ausgeglichen werden soll.

Kurz gesagt: Der StuRa hat hohe zusätzliche Einnahmen ausschließlich für Ausgabensteigerungen vorgesehen und er hat dieses Geld weitestgehend schon ausgegeben, obwohl es noch nicht da ist. Bis zum 23. April wurde keine befristete Zahlungsaufforderung an die Uni gestellt. Die Konsequenzen müssen jetzt die Studenten tragen.

Als Begründung für die mangelnde Transparenz führte der StuRa an, man habe gehofft, die Mittel noch vor der dritten Lesung vom Rektorat zu erhalten und den Antrag dann zurückziehen zu können. Warum dies eine Geheimhaltung rechtfertigen soll, bleibt jedoch völlig unklar.